Besitzern von Liebhaberautos bieten sich mittlerweile mehrere Möglichkeiten, ihre Fahrzeuge zuzulassen. Aber für wen ist welches Kennzeichen ideal? Wir stellen Ihnen an dieser Stelle die möglichen Zulassungsformen vor.
1994 führte der Gesetzgeber das
rote Oldtimer-Kennzeichen ein, umgangssprachlich 07er-Nummer genannt. Es war die Antwort auf die Forderung nach einer bezahlbaren, der geringen Jahresfahrleistung angemessenen Zulassungsform,
nachdem die schadstoffabhängige Besteuerung den Unterhalt von Oldtimern drastisch verteuert hatte.
Die 07er-Nummer ist ein Wechselkennzeichen, das heißt, mit einer Nummer können mehrere Fahrzeuge - Autos, Lkw oder Traktoren sowie Motorräder bis hinunter zum Kleinkraftrad - abwechselnd bewegt
werden. Als Fahrzeugpapiere erhält der Halter ein rotes Fahrzeugscheinheft, in das die Zulassungsstelle die wichtigsten Daten sämtlicher Fahrzeuge einträgt. Dieses Heft muss während der Fahrt
mitgeführt werden. Auf Wunsch stempeln manche Zulassungsstellen auch mehrere Kennzeichen ab, sodass das lästige Umstecken des Schildes entfällt.
07er-Oldies müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie H-Kennzeichen-Oldtimer, also mindestens 30 Jahre alt und in gutem, originalem oder originalgetreuem Zustand sein. Besonders interessant ist die rote Nummer für Besitzer sehr alter Kraftfahrzeuge, die - beispielsweise mangels elektrischer Anlage - die geltenden Zulassungsvorschriften nicht erfüllen können. Attraktiv ist sie zudem für Sammler, die mehrere Fahrzeuge besitzen und diese nur sporadisch fahren, denn es wird ausschließlich die steuerstärkste Fahrzeugkategorie berechnet, alle weiteren laufen steuerfrei mit. Das heißt: Wer mindestens einen Pkw, Lkw, oder Anhänger auf die 07er zulässt, zahlt 191 Euro pro Jahr, wer nur Motorräder eintragen lässt, ist mit 46 Euro dabei.
Doch die milde Steuergabe wird mit massiven Nutzungseinschränkungen erkauft. So dürfen 07er-Fahrzeuge ausschließlich Oldtimertreffen und Rallyes ansteuern. Ferner erlaubt sind „Probe- und Prüfungsfahrten sowie Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung.“ Zum Nachweis ist ein Fahrtenbuch zu führen. Alles andere - die Hochzeitsfahrt fürs befreundete Pärchen, Einkaufstouren oder gar gewerbliche Nutzung - ist passé. Außerhalb der Nutzung dürfen sie zudem nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden; die Zulassungsstellen können einen Nachweis über privaten Parkraum verlangen. Immerhin haben 07er-Fahrzeuge freie Fahrt in Umweltzonen.
Bis 2007 oblag die Ausgestaltung
der 07er-Vorgaben den Ländern, danach wurden die Kriterien bundesweit in den Paragraphen 16 und 17 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) festgeschrieben. Dennoch ergänzen manche Länder und
sogar Zulassungsbezirke die gesetzlichen Forderungen nach Gutdünken - etwa, indem sie regelmäßige Verkehrssicherheitsnachweise fordern, die gesetzlich gar nicht vorgesehen sind.
Generell muss der Antragsteller per polizeilichem Führungszeugnis nachweisen, dass er integer ist und man ihm ein - aus behördlicher Sicht sensibles - Wechselkennzeichen anvertrauen kann. Darüber
hinaus verlangen die Behörden für jedes einzutragende Fahrzeug ein Oldtimergutachten gemäß Paragraph 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Zwischen 25,60 und
205 Euro sieht die Gebührenordnung für die Zuteilung einer 07er-Nummer vor, wobei der Rahmen oft unabhängig vom Arbeitsaufwand ausgeschöpft wird. Hinzu kommen die Kosten für Fahrzeugscheinheft
(bis 15,30 Euro), Fahrtenbuch und Schilder.
Wird ein Fahrzeug verkauft oder soll ein weiteres mit der Nummer bewegt werden, muss dies von der Zulassungsstelle ein- beziehungsweise ausgetragen werden, was jedes Mal Kosten verursacht.
Weiterer Nachteil: Manchmal gibt es mit 07er-Fahrzeugen mitunter Probleme bei Grenzübertritten. Vor Reisen können jedoch bei der Initiative Kulturgut Mobilität Infoblätter angefordert werden
mit einer Erläuterung in der jeweiligen Landessprache.
· Ein rotes Wechselkennzeichen, mit dem mehrere Fahrzeuge bewegt werden können
· Für alle motorisierten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren (früher mindestens 20 Jahre, teilweise Bestandsschutz bei Halterwechseln) erstmals zugelassen wurden und in originalgetreuem Zustand sind
· Polizeiliches Führungszeugnis: 13 Euro
· Steuer: ein oder mehrere Motorräder 46 Euro/Jahr, sonst 191 Euro/Jahr
· Zulassung: Zuteilung 26 bis 205 Euro, Fahrzeugscheinheft 10 bis 15 Euro
· Oldtimer-Gutachten (§23 StVZO, inklusive Hauptuntersuchung): 120 bis 140 Euro
· In manchen Zulassungsbezirken regelmäßige Verkehrssicherheitsnachweise
· Polizeiliches Führungszeugnis
· Versicherungsnachweis für alle Fahrzeuge
· Oldtimer-Gutachten gemäß §23 StVZO für jedes Fahrzeug
· Sehr günstig für Besitzer von Sammlungen und sehr alten Fahrzeugen (beispielsweise ohne Lichtanlage)
· Regelmäßige Hauptuntersuchungen entfallen (Ausnahmen möglich)
· Freie Fahrt in Umweltzonen
· Stark eingeschränkte Nutzung
· Umständliche Handhabung (Kennzeichen umstecken; Fahrtenbuch)
· Teilweise behördliche Gängelung
· Kann Probleme bei Grenzübertritten machen (selten)